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Die zuständigen Stellen der Militärverwaltung (Logistikbasis der Armee, Oberauditorat, Kreiskommandos) melden der Zentralstelle folgende Angaben über Personen, die beim Austritt aus der Armee oder beim Ausscheiden aus dem Grenzwachtkorps eine Waffe oder einen wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteil zu Eigentum erhalten haben oder denen die persönliche Waffe oder die persönliche Leihwaffe entzogen wurde: |
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a. Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Adresse und Registernummer der Person; |
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b. Waffenart, Hersteller oder Herstellerin, Bezeichnung, Kaliber, Waffennummer sowie Datum der Übertragung; |
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c. Datum der Erfassung in der Datenbank. |
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Kantonale Ausnahmebewilligungen (Art. 5 Abs. 4, 19 Abs. 2 und 20 Abs. 2 WG) können nur in schriftlich begründeten Einzelfällen, für eine bestimmte Person und grundsätzlich nur für eine einzige Waffe, einen einzigen wesentlichen Waffenbestandteil, einen einzigen besonders konstruierten Waffenbestandteil im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a WG oder ein einziges Waffenzubehör eines bestimmten Waffentyps erteilt werden. Sie sind zu befristen; sie können mit Auflagen verbunden werden. |
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Die Kantone erteilen Ausnahmebewilligungen insbesondere für: |
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a. Sportwaffen, die durch Mitglieder von Sportschulen oder -vereinen verwendet werden; |
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b. verbotene Messer, die durch Behinderte oder bestimmte Berufsgruppen verwendet werden. |
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Für Personen, die über eine Waffenhandelsbewilligung verfügen, kann eine Bewilligung zur Vermittlung im Inland von mehr als einer Waffe, mehr als einem wesentlichen Waffenbestandteil, mehr als einem besonders konstruierten Waffenbestandteil im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a WG oder mehr als einem Waffenzubehör erteilt werden, sofern diese Personen nachweisen können, dass: |
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a. dies für die Sicherstellung der Bedürfnisse von Behörden im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 WG oder von Sicherheitsfirmen notwendig ist; oder |
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b. der Besteller oder die Bestellerin im Besitz einer Ausnahmebewilligung für die entsprechenden Waffen, wesentlichen Waffenbestandteile oder das Waffenzubehör ist. |