Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement,
gestützt auf Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c des Waffengesetzes vom 20. Juni 1997,
verordnet:

SR 514.546.1
Reglement über die Prüfung für die Waffentragbewilligung


vom 21. September 1998 (Stand am 24. November 1998)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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