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Werden Zivilschutz-Ausbildungszentren infolge von Reformen oder neuen Organisationsstrukturen aufgehoben, so sind keine Bundesbeiträge zurückzuerstatten. Bundesbeiträge, die an Landerwerbskosten geleistet wurden, sind zurückzuerstatten, sofern das Land gewinnbringend veräussert wird. |