Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 4, 5, 7, 32 und 33 des Kulturgüterschutzgesetzes vom 6. Oktober 1966,
verordnet:
SR 520.31
Verordnung über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten
(Kulturgüterschutzverordnung [KGSV])
vom 17. Oktober 1984 (Stand am 1. Januar 2012)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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