Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 62 Absatz 1 des Zivilschutzgesetzes und in Ausführung von Artikel 85 der Zivilschutzverordnung vom 27. November 1978,
verordnet:

SR 524.1
Verordnung über die Materialliste 1980 des Zivilschutzes


vom 15. Dezember 1980


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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