Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 22 Absatz 1 und 52 des Landesversorgungsgesetzes vom 8. Oktober 1982,
verordnet:

SR 531.44



vom 14. Juni 2002 (Stand am 23. Juli 2001)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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