Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 16 des Bundesgesetzes vom 30. September 1955 über die wirtschaftliche Kriegsvorsorge,
beschliesst:
SR 531.54
Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen
vom 12. April 1957 (Stand am 5. Dezember 2006)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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