Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 16 des Bundesgesetzes vom 30. September 1955 über die wirtschaftliche Kriegsvorsorge,
beschliesst:

SR 531.55
Bundesratsbeschluss über den Schutz von Wertpapieren und ähnlichen Urkunden durch vorsorgliche Massnahmen


vom 12. April 1957


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 1 Erster Titel: Nichtigerklärung von Verfügungen
Art. 2 Art. 5 Zweiter Titel: Ungültigerklärung von Wertpapieren
Art. 6 Art. 7 Dritter Titel: Kraftloserklärung von Wertpapieren
Art. 8 Art. 8 Vierter Titel: Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen und Gemeinschaft der Genussscheininhaber
Art. 9 Art. 9 Schlussbestimmungen

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