Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 27 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Dezember 2003,
verordnet:

SR 611.051



vom 18. Juni 2004 (Stand am 29. Juni 2004)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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