Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 2-4 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über den Finanzausgleich unter den Kantonen,
verordnet:

SR 613.11
Verordnung über die Festsetzung der Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2006 und 2007


vom 9. November 2005 (Stand am 29. November 2005)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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