Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 66 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 28. September 1923 über das Schiffsregister,
beschliesst:
SR 631.253.41
Verordnung über die Inkraftsetzung der Ordnung betreffend den Zollverschluss der Rheinschiffe
vom 26. März 1965
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 631.253.41 - Edition Optobyte AG |