Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 1 und 2 des Zollpräferenzenbeschlusses vom 9. Oktober 1981
verordnet:

SR 632.115.01
Verordnung über die zollfreie Einfuhr von auf Handwebstühlen hergestellten Geweben


vom 17. Februar 1982 (Stand am 1. Mai 2007)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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