Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen, auf Artikel 130 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 und auf die Artikel 4, 5 und 10 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986 sowie in Ausführung der in Anhang 1 aufgeführten Bestimmungen der Übereinkommen, Abkommen und Abmachungen in Form von Briefwechseln,
verordnet:

SR 632.421.0
Verordnung über die Zollansätze für Waren im Verkehr mit EU- und EFTA-Mitgliedstaaten
(Freihandelsverordnung 1)

vom 18. Juni 2008 (Stand am 1. Januar 2012)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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