Das Eidgenössische Finanzdepartement,
gestützt auf Artikel 29 des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben,
verordnet:
SR 641.153
Verordnung über die Verzinsung ausstehender Stempelabgaben
vom 29. November 1996 (Stand am 1. Januar 1997)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 641.153 - Edition Optobyte AG |