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Innerhalb der Steuerperiode erfolgt die Abrechnung der Steuer: |
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a. in der Regel vierteljährlich; |
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b. bei der Abrechnung nach Saldosteuersätzen (Art. 37 Abs. 1 und 2): halbjährlich; |
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c. bei regelmässigem Vorsteuerüberschuss: auf Antrag der steuerpflichtigen Person monatlich. |
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Auf Antrag gestattet die ESTV in begründeten Fällen andere Abrechnungsperioden und setzt die Bedingungen dafür fest. |
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Noch nicht in Kraft. |