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Die ESTV darf für die nachstehend aufgeführten Aufgaben die folgenden Daten und Informationen bearbeiten: |
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a. Feststellung der Steuerpflicht von natürlichen und juristischen Personen und Personengesamtheiten: Namen, Rechtsform, Handelsregistereintrag, Geburtsdatum oder Gründungszeitpunkt, Adresse, Wohn- und Geschäftssitz, Telekommunikationsnummern, E-Mail-Adresse, Heimatort, Art der Geschäftstätigkeit, erzielte oder voraussichtliche Umsätze, Eintragungs- und Löschungszeitpunkt, Bankverbindung, erforderliche Angaben für den rechtlichen Vertreter oder die rechtliche Vertreterin; |
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b. Feststellung der steuerbaren Leistungen sowie Erhebung und Überprüfung der darauf geschuldeten Steuer und der abziehbaren Vorsteuern: Daten und Informationen aus Geschäftsbüchern, Belegen, Geschäftspapieren und sonstigen Aufzeichnungen, Steuerabrechnungen und Korrespondenzen sowie betriebswirtschaftliche Zahlen; |
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c. Überprüfung der als von der Steuer ausgenommen geltend gemachten Leistungen und der in diesem Zusammenhang stehenden Vorsteuern: Daten und Informationen aus Geschäftsbüchern, Belegen, Geschäftspapieren und sonstigen Aufzeichnungen, Steuerabrechnungen und Korrespondenzen; |
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d. Überprüfung der Steuerbefreiung von Leistungen, die von Gesetzes wegen der Steuer unterliegen oder freiwillig versteuert werden (Option): Daten und Informationen aus Geschäftspapieren und Belegen sowie aus Nachweisen über den Ort der Leistungserbringung; |
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e. Durchführung der für die Erhebung der Mehrwertsteuer relevanten Kontrollen von Import- und Exportbelegen: Daten aus Datenbeständen der EZV; |
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f. Sicherstellung des Bezugs der geschuldeten Steuern bei den steuerpflichtigen und mithaftenden Personen: Daten und Informationen über Betreibungs-, Konkurs- und Arrestverfahren, über die Dauer und den Umfang von Forderungszessionen und über die Höhe steuerbarer zedierter Forderungen, über Vermögensverhältnisse wie Barschaft, Post- und Bankkonten, Wertpapiere, Liegenschaften und sonstige bewegliche Wertsachen sowie unverteilte Erbschaften; |
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g. Verhängung und Vollstreckung von administrativen oder strafrechtlichen Sanktionen: Daten und Informationen über die in Administrativ- und Strafverfahren festgestellten Widerhandlungen sowie über die Strafzumessungsgründe, wie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; |
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h. Führung der für die Steuererhebung nötigen Statistiken: Daten und Informationen über betriebswirtschaftliche Zahlen; |
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i. branchen- und regionenbezogene Risikoanalysen: vorhandene Steuerdaten. |