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Die Beratungen sowie die Dokumente, die dem Konsultativgremium vorgelegt oder von ihm erstellt werden, sind vertraulich. Davon ausgenommen sind Entwürfe von Praxisfestlegungen der ESTV; diese werden gleichzeitig mit dem Versand der Einladung zur Sitzung des Konsultativgremiums, an der sie voraussichtlich verabschiedet werden, elektronisch veröffentlicht. |
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Die Mitglieder unterstehen den für die Angestellten des Bundes geltenden Vorschriften über das Amtsgeheimnis. Die Pflicht, das Amtsgeheimnis zu wahren, bleibt auch nach Austritt aus dem Konsultativgremium bestehen. |
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Mit Bewilligung des oder der Vorsitzenden darf über die Geschäfte des Konsultativgremiums öffentlich informiert werden. |
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SR 172.010 |