Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD),
gestützt auf Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 2009,
verordnet:

SR 641.204
Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag


vom 11. Dezember 2009 (Stand am 1. Januar 2010)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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