Das Eidgenössische Finanzdepartement,
gestützt auf Artikel 45 Absatz 5 der Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 2000,
verordnet:
SR 641.811.911
vom 5. Mai 2000 (Stand am 31. Oktober 2000)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 12.12.2011 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 6.12.2011 geliefert wurden und den Stand vom 1.12.2011 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 641.811.911 - Edition Optobyte AG |