Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1974 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes,
verordnet:
SR 642.31
Verordnung über Gebühren für Dienstleistungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung
vom 23. August 1989 (Stand am 5. Dezember 2006)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 642.31 - Edition Optobyte AG |