|
Die Geschäftsbücher und Belege müssen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung erlauben, die Ein- und Ausgänge gebrannter Wasser nach Produktegruppe, Lieferant und Abnehmer zu kontrollieren. Sie müssen zudem ermöglichen, die Vorräte nach Produktegruppen jederzeit zu überprüfen. |