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Verordnung über die als steuerbefreit anerkannten Fehlmengen von gebrannten Wassern in Steuer- und Verschlusslagern
Anhang1
(Art. 1)
Arbeitsvorgang
Toleranzwert (in Prozent)

Steuerlagerbetrieb

Verschlusslagerbetrieb

Detaillierte
Abrechnung
Pauschalisierte
Abrechnung


 

 

 

 

 
1.
Mazeration ohne Umbrand
(ohne Brennerei), Filtration,
Herabsetzen der Gradstärke
1,0
-
-

 
Grundlage:
verarbeitete Alkoholmenge je
Arbeitsvorgang und Sorte gemäss Fabrikationsbeleg

 

 

 

 

 

 

 

 
2.
Abfüllen in Kleinverkaufs-
behältnisse bis 5 Liter Inhalt
0,5
-
-

 
Grundlage:
die zur Abfüllung eingesetzte
Menge gemäss Fabrikationsbeleg

 

 

 

 

 

 

 

 
3.
Lagern in diversen Behältern
1,0
-
1,0

 
Grundlage:
durchschnittlicher jährlicher Lagerbestand
Der durchschnittliche jährliche
Lagerbestand berechnet sich auf Grund der Alkoholbuchhaltung wie folgt:
Anfangsbestand + Endbestand : 2

 

 

 

 

 

 

 

 
4.
Pauschalabzug
(umfassend die Arbeitsvorgänge
1 bis 3)
-
1,5
-

 
Grundlage:
jährlicher Alkoholumsatz
(Ausgang)

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 
5.
Mazeration mit Umbrand,
diverse Umbrände
(über Brennerei)
3,0
3,0
-

 
Grundlage:
verarbeitetete Alkoholmenge je
Arbeitsvorgang und Sorte gemäss Brennermächtigung

 

 

 

 

 

 

 

 
6.
Lagern in Holzfässern
5,0
5,0
5,0

 
Grundlage:
durchschnittlicher jährlicher Lagerbestand
Der durchschnittliche jährliche
Lagerbestand berechnet sich auf Grund der Alkoholbuchhaltung wie folgt:
Anfangsbestand + Endbestand : 2

 

 

 

 

 

 

 

 


1 Fassung gemäss Ziff. II der V des EFD vom 8. Juni 1999 (AS 1999 1810).

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