Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 10 Absatz 3, 11, 17 Absatz 2 und 70 Absatz 1 des Alkoholgesetzes,
verordnet:
SR 681.41
Verordnung über die Übernahme gebrannter Wasser durch die Alkoholverwaltung
vom 5. Juni 1989 (Stand am 11. Februar 1997)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 12.12.2011 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 6.12.2011 geliefert wurden und den Stand vom 1.12.2011 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 681.41 - Edition Optobyte AG |