Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
in Anwendung des Artikels 23 der Bundesverfassung und des Artikels 16 des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 2. August 1935,
beschliesst:

SR 721.312
Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Beitrages an den Kanton Bern für die Erstellung einer neuen Wehranlage in Nidau-Port


vom 20. September 1935


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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