Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation,
gestützt auf die Artikel 1d Absatz 2 und 1e Absatz 2 der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV),
verordnet:

SR 730.010.1
Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität
(Herkunftsnachweis-Verordnung, HKNV)

vom 24. November 2006 (Stand am 1. Oktober 2011)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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