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Kantonale Behörden und die Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität richten ihre Hilfsbegehren über die Nationale Alarmzentrale an den Generalstab, Chef der Abteilung AC Schutzdienst beziehungsweise an den Kommandanten des Flieger- und Fliegerabwehrparks 35, Bundesamt Betriebe der Luftwaffe, 8600 Dübendorf. |
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Dem Generalstabschef stellen Antrag: |
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a. der Chef der Abteilung AC Schutzdienst im Generalstab: für die Angehörigen der Armee nach Artikel 2 Buchstaben a-d; |
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b. der Kommandant Flieger- und Fliegerabwehrpark 35: für die Angehörigen der Armee nach Artikel 2 Buchstabe e. |
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Der Chef NAZ stellt für den Einsatz der Mittel nach Artikel 3 Buchstabe b dem Generalstabschef Antrag. |
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Begehren für den Einsatz weiterer militärischer Mittel für Katastrophenhilfe in Friedenszeiten im Inland sind an den Führungsstab des Generalstabschefs/Koordinations- und Leitstelle Katastrophenhilfe des EMD (Führungsstab GSC/KLK-EMD) zu richten. |
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Ausserhalb der Arbeitszeit können die Abteilung AC Schutzdienst und der Kommandant Flieger- und Fliegerabwehrpark 35 über die Pikettstelle EMD erreicht werden. |