Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation,
gestützt auf die Artikel 21 Absatz 2 und 37 Absatz 3 der Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 (NIV),
verordnet:
SR 734.272.3
Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen
vom 15. Mai 2002 (Stand am 27. April 2004)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 734.272.3 - Edition Optobyte AG |