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4. Abschnitt

Schlussbestimmungen


Aufhebung von Weisungen


Art. 7

Die Weisungen vom 1. Mai 19841 über Wohnstrassen und die Weisungen vom 3. April 19892 über die Zonensignalisation von Verkehrsanordnungen werden aufgehoben.

Inkrafttreten


Art. 8

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.


1 In der AS nicht publiziert.
2 In der AS nicht publiziert.

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