Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 8 und 106 des Strassenverkehrsgesetzes
verordnet:

SR 741.435.4
Verordnung über die Abgasemissionen von Motorfahrrädern
(FAV 4)

vom 22. Oktober 1986 (Stand am 4. August 1998)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 12.12.2011 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 6.12.2011 geliefert wurden und den Stand vom 1.12.2011 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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