Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 15 Absätze 4 und 5, 25 Absatz 2 Buchstaben b und d, 103 Absatz 1 und 106 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958,
verordnet:
SR 741.521
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse
(Chauffeurzulassungsverordnung, CZV)
vom 15. Juni 2007 (Stand am 1. September 2009)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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