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Der unechte Dreiländerverkehr mit der Schweiz (Gütertransport) von in Italien immatrikulierten Motorfahrzeugen unterliegt einem Kontingent. |
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Ausgenommen sind Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t. |
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Das Eidgenössische Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)2 legt die Höhe des Kontingentes jährlich fest. |