Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 97 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG) und Artikel 16 des Elektrizitätsgesetzes vom 24. Juni 1902,
verordnet:
SR 742.142.1
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen
(VPVE)
vom 2. Februar 2000 (Stand am 1. August 2012)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 8.3.2013 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2013 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2013 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 742.142.1 - Edition Optobyte AG |