Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 15a Absatz 1, 15b Absatz 6, 15c und 95 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG) und Artikel 12 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1990 über die Anschlussgleise,
verordnet:
SR 742.161
Verordnung über die Meldung und die Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel
(Unfalluntersuchungsverordnung, VUU)
vom 28. Juni 2000 (Stand am 1. November 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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