Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK),
gestützt auf Artikel 35 Absätze 1 und 2 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009 (PBG),
verordnet:
SR 742.221
Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen
(RKV)
vom 18. Januar 2011 (Stand am 1. Januar 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 742.221 - Edition Optobyte AG |