Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 3 Absatz 1, 5 Absatz 1, 9 Absatz 3, 10 Absatz 4 und 17 des Gütertransportgesetzes vom 19. Dezember 2008 (GüTG),
verordnet:
SR 742.411
Verordnung über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen
(Gütertransportverordnung, GüTV)
vom 4. November 2009 (Stand am 1. Januar 2010)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 742.411 - Edition Optobyte AG |