Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement,
gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der Seilbahnverordnung vom 10. März 1986,
verordnet:
SR 743.123
Verordnung über die Ausbildung und Anerkennung der Technischen Leiter von Seilbahnen
vom 13. Mai 1996 (Stand am 1. Juli 1996)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 743.123 - Edition Optobyte AG |