Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 57 Absatz 2, 87 und 92 der Bundesverfassung, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 3. November 2009 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Januar 2010,
beschliesst:
SR 745.2
Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr
(BGST)
vom 18. Juni 2010 (Stand am 1. Oktober 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
|
SR 745.2 - Edition Optobyte AG |