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Das Schiffsregisteramt erhebt folgende Gebühren: |
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a. 50 Franken für die Aufnahme eines Schiffes im Register (Eröffnung eines Hauptbuchblattes und Eintragung des Eigentümers); |
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b. 20 Franken für: |
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1. die Streichung eines Schiffes im Register, |
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2. die Ausstellung eines Schiffsbriefes; |
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c. 10 Franken für: |
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1. die Eintragung, Änderung und Löschung einer Anmerkung, Vormerkung, Nutzniessung und leeren Pfandstelle, |
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2. die Eintragung und Löschung eines Vermerks betreffend bedingter Aufnahme (Art. 15 des Gesetzes), |
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3. den Namenswechsel eines Schiffes und die Änderung im Beschrieb eines Schiffes, |
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4. die Änderung und Löschung eines Pfandrechtes, |
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5. die Übertragung eines Pfandrechtes in ein anderes Register in der Schweiz (Art. 18 des Gesetzes), |
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6. eine Zivilstandsänderung oder Namensänderung des Eigentümers, |
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7. eine Bescheinigung, |
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8. einen Auszug aus dem Register, |
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9. andere Verrichtungen, für die der Tarif keine besondere Gebühr vorsieht; |
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d. 1 Promille, jedoch mindestens 10 und höchstens 2000 Franken für: |
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1. die Eigentumsübertragung an einem Schiff, |
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2. die Errichtung eines Pfandrechtes, |
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3. die Erhöhung der Pfandsumme. |
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Für die Bemessung der Gebühr nach Absatz 1 Buchstabe d gilt zudem: |
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a. Die Gebühr berechnet sich bei Eigentumsübertragungen nach dem Wert des Schiffes und bei Pfandrechten nach der Pfandsumme. |
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b. Bei Eigentumsübertragungen infolge Erbgangs, Erbteilung, ehelichem Güterrecht oder Fusion beträgt der Satz ein halbes Promille; werden Erbgang und Erbteilung gleichzeitig angemeldet, so ist die Gebühr nur einmal zu entrichten. |
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c. Bei der bedingten Aufnahme beträgt die Gebühr für die Eintragung von Schiffspfandrechten bis zur Höhe, in der sie im bisherigen Register eingetragen waren, ein halbes Promille. |
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Der Anmeldende hat dem Schiffsregisteramt zudem alle Auslagen (Porti, Publikationskosten, Telefontaxen usw.) zu ersetzen. |
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Das Schiffsregisteramt kann für Gebühren und Auslagen einen Kostenvorschuss verlangen. |
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Alle Einschreibungen, Löschungen und Mitteilungen, die von Amtes wegen vorgenommen werden, sind gebührenfrei. |