Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 1, 17 und 66 des Bundesgesetzes vom 28. September 1923 über das Schiffsregister (Gesetz),
verordnet:
SR 747.111
Schiffsregisterverordnung
vom 16. Juni 1986
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 747.111 - Edition Optobyte AG |