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Rafts müssen über eine ihrer Länge angemessenen Anzahl von unabhängigen Luftkammern verfügen. |
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Rafts mit einer Länge von über 4,50 m müssen über mindestens zwei Querschläuche verfügen, die mit den Längsschläuchen fest verbunden sind. Andere Einbauten, die eine ausreichende Festigkeit sicherstellen, können anerkannt werden. |
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Stark beanspruchte und besonders gefährdete Stellen eines Rafts, wie die Flanken und die Unterseite der Längsschläuche, sind zu verstärken. |