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Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
Anhang 91
(Art. 156)


Versicherungsdokumente
Muster 1
Versicherungsnachweis
1. Der Versicherungsnachweis ist 14,8 cm breit und 21 cm hoch (Format A5). Das Papier muss kopier- und mikrofilmfähig sein.
2. Der Versicherungsnachweis ist ausnahmslos maschinell, vorzugsweise mit einer Schrift ( 11 Pt auszustellen.
3. Der Versicherungsnachweis muss wie folgt gestaltet sein:

 
Versicherungsnachweis
Kennzeichen:
Art des Schiffes:
Marke/Typ:
Schale-Nr./HIN:
Stamm-Nr.:

 
Besondere Verwendung:
Mietschiff
gewerbsmässiger
Personentransport
Kollektiv-Ausweis
gewerbsmässiger
Gütertransport
Bemerkungen:

 
Gültig ab:
IV-Grund:

 
Halter/in:

 
Geburtsdatum:
Heimatstaat:

 

 
Gesellschaftscode:
Gesellschaft:

 
Police-Nr.:
Unterschrift:
Kontroll-Nr.:
Nachweisaussteller:

 

 
Ausserverkehrsetzung (AV):
Datum:

 
Mutationsgrund:

 

 
4. Die Versicherer dürfen die Versicherungsausweise nach bisherigem Recht noch bis 30. Juni 2004 verwenden.
Muster 2
Meldung des Versicherers über Aussetzen oder Aufhören der Versicherung
1. Die Meldung kann im Format A6, A5 oder A4 erfolgen. Das Papier muss kopier- und mikrofilmfähig sein.
2. Die Meldung ist ausnahmslos maschinell, vorzugsweise mit einer Schrift ( 11 Pt auszustellen.
3. Die Meldung hat die nachstehenden Mindestangaben zu enthalten. Bei Verwendung des Formats A4 sind diese auf der unteren Blatthälfte zu platzieren.
- Meldung über Aussetzen oder Aufhören der Versicherung gemäss Artikel 36 Absatz 2 BSG (deutlich hervorgehoben)
- Kennzeichen-Nummer
- Art des Schiffes
- Marke/Typ
- Schale-Nummer HIN
- Halter/Halterin
- Unterschrift
4. Die Versicherer dürfen für die Meldung über Aussetzen oder Aufhören der Versicherung das Formular nach bisherigem Recht noch bis 31. März 2004 verwenden.


1 Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 24. Okt. 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 4211).

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