| Bei Booten mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m: die interne Fertigungskontrolle entsprechend Anhang 22, das Verfahren nach Anhang 23 (interne Fertigungskontrolle und Prüfungen), das Verfahren nach Anhang 24 (Baumusterprüfung), ergänzt durch das Verfahren nach Anhang 25 (Konformität mit der Bauart) oder eines der Verfahren entsprechend den Anhängen 24 und 26, 24 und 26a, 24 und 27, 28 oder 29. |