|
a. Namen und Adresse des Herstellers oder seines in der Schweiz niedergelassenen Vertreters; |
|
b. Beschreibung des Sportbootes, des Bauteils bzw. des Antriebsmotors; |
|
c. Bezugnahme auf die verwendeten einschlägigen, nach Artikel 148g Absatz 2 bezeichneten Normen oder Bezugnahme auf die Spezifizierung, für welche die Konformität erklärt wird; |
|
d. allenfalls Bezugnahme auf die von einer nach Artikel 148i akkreditierten, anerkannten oder ermächtigten Stelle ausgestellte Baumusterprüfbescheinigung; |
|
e. allenfalls Namen und Adresse der akkreditierten, anerkannten oder ermächtigten Stelle; |
|
f. Identifikation des Unterzeichners, der zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung für den Hersteller oder seinen in der Schweiz niedergelassenen Bevollmächtigten befugt ist; |
|
g. für Bauteile eine Erklärung, dass sie die grundlegenden Sicherheitsanforderung erfüllen. |
|
a. Innenbordmotoren von Motoren mit Z-Antrieb ohne integriertes Abgassystem; |
|
b. nach der Richtlinie 97/68/EG typgenehmigten Motoren die die Werte der Stufe II gemäss Anhang I Nummer 4.2.3 der genannten Richtlinie einhalten; und |
|
c. nach der Richtlinie 88/77/EWG typgenehmigten Motoren |
|
muss die Konformitätserklärung zusätzlich zu den Angaben gemäss Ziffer 2 eine Erklärung des Herstellers enthalten, dass: |
|
- der Motor den Anforderungen der EG-Richtlinie in Bezug auf die Abgasemissionen genügen wird, wenn er unter Beachtung der mitgelieferten Anweisungen des Herstellers in ein Sportboot eingebaut wird, |
|
- dass der Motor erst in Betrieb genommen werden darf, wenn das Boot, in das er eingebaut werden soll, sofern erforderlich, für mit den einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie konform erklärt wurde. |
|
|
|
| 1 |
Eingefügt durch Ziff. II Abs. 2 der V vom 9. März 2001 (AS 2001 1089). Fassung gemäss Ziff. II Abs. 3 der V vom 2. Mai 2007, in Kraft seit 1. Dez. 2007 (AS 2007 2275). |
| 2 |
ABl. L 164 vom 30.6.1994, S. 15; zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/44/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Juni 2003 (ABl. L 214 vom 26.8.2003, S. 18). Der Text der Richtlinie kann auf der Internetadresse der offiziellen EU- Datenbank (www.europa.eu.int/eur-lex) eingesehen werden. |