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a. Hersteller des Schiffes; |
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b. Typ des Schiffes; |
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c. HIN-Nummer (Schalen-Nummer); |
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d. Angabe über die Schiffsart; |
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e. Bestätigung der Durchführung der technischen Prüfung mit Angabe der Typenschein-Nummer gemäss technischem Prüfprotokoll; |
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f. Bestätigung der Durchführung der Segelvermessung bei Segelschiffen mit Angabe der Typenschein-Nummer gemäss Segelvermessungsprotokoll; |
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g. Bestätigung der Durchführung der Geräuschmessung bei Schiffen mit Maschinenantrieb deren gesamte Leistung aller Antriebsmotoren 40 kW übersteigt, mit Angabe der Typenschein-Nummer gemäss Geräuschmessprotokoll. |
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h. Bestätigung der Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 121 Absatz 4; |
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i. Bestätigung der Vollständigkeit der Ausrüstung nach Artikel 107a Absätze 3-5, 132 bzw. 134; |
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j. Bestätigung der Vollständigkeit der Dokumente gemäss Ziffer 1 des Abnahmeprotokolls; |
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k. Bestätigung der Übereinstimmung des Schiffes mit der geprüften Ausführung; |
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l. Bestätigung über die Durchführung der Funktionskontrolle; |
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m. Ort und Datum der Ausstellung des Abnahmeprotokolls; |
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n. Name und Adresse der zur Prüfung ermächtigten Person oder der zur Prüfung ermächtigten Unternehmung. |