Der Schweizerische Bundesrat,
1 Der Flugplatzleiter oder die Flugplatzleiterin überprüft Erneuerungsgesuche für Ausweise für Flug- und Bodenpersonal und bestätigt deren Korrektheit nach den Richtlinien des BAZL.
verordnet:
SR 748.131.1
Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt
(VIL)
vom 23. November 1994 (Stand am 1. April 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 748.131.1 - Edition Optobyte AG |