Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 16 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF),
verordnet:

SR 780.115.1

(GebV-ÜPF)

vom 7. April 2004 (Stand am 1. Januar 2012)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

nächstes Kapitel    SR 780.115.1 - Edition Optobyte AG