Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
gestützt auf Artikel 21 der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (StSV),
verordnen:
SR 814.501.261
Verordnung über die Ausbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz
(Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung)
vom 15. September 1998 (Stand am 1. Januar 2009)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 814.501.261 - Edition Optobyte AG |