Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation,
gestützt auf Artikel 26 der Einschliessungsverordnung vom 25. August 1999 (ESV),
verordnet:
SR 814.912.35
Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen nach der Einschliessungsverordnung
vom 15. Oktober 2001 (Stand am 27. November 2001)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 814.912.35 - Edition Optobyte AG |