Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 (LGV),
verordnet:

SR 817.024.2
Verordnung des EDI über die hygienische Milchverarbeitung in Sömmerungsbetrieben


vom 11. Mai 2009 (Stand am 25. Mai 2009)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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