Das Eidgenössische Departement des Innern,
gestützt auf die Artikel 59 Absatz 2, 66 und 70 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 (LGV),
verordnet:
SR 817.025.21
Verordnung des EDI über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung
vom 23. November 2005 (Stand am 1. Januar 2012)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Artikelliste
|
SR 817.025.21 - Edition Optobyte AG |